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Änderungen bei der MWST ab 2025
Ab 2025 können Unternehmen die jährliche Abrechnung beantragen. Während des Jahres sind Ratenzahlungen aufgrund des Vorjahres zu bezahlen. Dies stellt eine administrative Erleichterung im Vergleich zur vierteljährlichen oder halbjährlichen Abrechnung dar.
Der Antrag muss bis spätestens 28. Februar 2025 eingereicht werden.
Neu dürfen mehr als zwei Saldosteuersätze verwendet werden, sofern der Umsatzanteil der jeweiligen Tätigkeit mehr als 10 % des steuerbaren Gesamtumsatzes beträgt.
Bei Fragen oder für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Steuerfolgen bei Verpachtung – Praxisänderung ab Juli 2024
Gemäss einem Entscheid des Kantonalen Steueramtes Aargau wird die ursprüngliche Praxis (bis 01.01.2020) ab Juli 2024 wieder hergestellt. Somit erfolgt die definitive Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit nicht mit dem Verkauf des Inventars, sondern erst in dem Zeitpunkt, in welchem der verpachtete Betrieb vollständig liquidiert wird. Die Verpachtung der Geschäftsliegenschaft gilt als Weiterführung der selbständigen Erwerbstätigkeit, der Betrieb verbleibt weiterhin im Geschäftsvermögen.
Wir sind umgezogen.
Ab dem 1. Januar 2025 arbeiten wir in unseren grösseren Büroräumen nur 200 Meter vom bisherigen Standort entfernt.
Gerne können Sie uns besuchen, Parkplätze finden Sie direkt vor dem Haus:
FREIERMUTH + SCHMID
Treuhand GmbH
Unterer Kirchweg 32
5064 Wittnau